Der erfolgreich geführte Prozess und die geschickt verhandelte vollstreckbare Urkunde reichen nur dann aus, wenn Ihr Schuldner freiwillig leistet. Tut er dies nicht, sind Sie auf eine effektive Zwangsvollstreckung und auf belastbare Vollstreckungsvereinbarungen angewiesen.
Die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung fordern allerdings auch den Schutz gegen unzulässige Vollstreckungsmaßnahmen, die mitunter zu gravierenden Nachteilen für die Betroffenen führen. Ich sorge hier für die rasche Beseitigung von Pfändungen, Beschlagnahmungen etc.
Pfändung und Überweisung von Forderungen und Rechten
Eidesstattliche Versicherung
Arrest
Einstweilige Verfügung
Haftanordnung
Räumungsschutz
Vollstreckungsabwehrklage
Drittwiderspruchsklage